Wer muss Arbeitsstunden ableisten?
Alle Mitglieder im Alter zwischen 18 und 65 Jahren müssen drei Arbeitsstunden pro Jahr ableisten. Werden keine Arbeitsstunden abgeleistet, wird im November pro nichtabgeleisteter Arbeitsstunde 10,- € in Rechnung gestellt und direkt eingezogen.
Zuletzt aktualisiert am 19.08.2009 von Gregor Gerlach.