Ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

14.01.2009 09:56 von Gregor Gerlach

Durch geänderte Wettkampfbestimmungen und immer wieder auftretende Probleme mit der Gesundheit von Schwimmern im Training ist es seit diesem Jahr Pflicht für die Schwimmgruppen (außer Nichtschwimmerkurse) eine Ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung den jeweiligen Trainern abzugeben, welche dann für 1 Jahr gültig ist. Ohne Bescheinigung kann auch nicht an Wettkämpfen teilgenommen werden!

Dies gilt auch für alle Mitglieder, die an der Vereinsmeisterschaft teilnehmen wollen. Hierzu sollte die Bescheinigung schon bei der Anmeldung abgegeben werden oder spätestens am Tag des Wettkampfes vorliegen. Ohne Bescheinigung erfolgt keine Starterlaubnis!

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