Darf ich auf dem Vereinsgelände übernachten und/oder mich nach 23.00 Uhr aufhalten?

Der Aufenthalt nach 23.00 Uhr und/oder die Übernachtung auf dem Vereinsgelände muss vom Vorstand genehmigt werden.

Zuletzt aktualisiert am 02.08.2012 von Gregor Gerlach.

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