Darf mein minderjähriges Kind die Arbeitsstunden für mich ableisten?

Nein, minderjährige Kinder von Vereinsmitgliedern dürfen keine Arbeitsstunden für ihre Eltern ableisten. Alle ordentlichen Mitglieder (ordentliche Mitglieder sind Mitglieder über 18 Jahre und/oder Ehrenmitglieder) bis 65 Jahre haben pro Jahr drei Arbeitsstunden zu entrichten.

Weitere Informationen finden Sie in der Beitragsordnung.

Zuletzt aktualisiert am 10.11.2015 von Gregor Gerlach.

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