Gibt es Ermäßigungen beim Mitgliedsbeitrag und der Aufnahmegebühr?

Ja, Ermäßigungen sind in der Beitragsordnung geregelt. Gemäß §32,5d der Satzung kann der Ehrenrat zwecks Beitragsminderung und Beitragsaussetzung angerufen werden.

Zuletzt aktualisiert am 10.11.2015 von Gregor Gerlach.

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