Kann ich eine private Feier auf dem Vereinsgelände ausrichten?

Private Feiern auf dem Vereinsgelände sind ohne Voranmeldung möglich. Vereinsfremde Personen können im Rahmen der geltenden Gästeregelung* teilnehmen.

Frei verfügbare Infrastruktur (Stühle, Tische etc.) darf für private Feiern genutzt werden. Ausgenommen ist die Bestuhlung vor der Getränkeausgabe — diese darf weder genutzt noch umgestellt werden. Vereinseigenes Veranstaltungsequipment (Biertischgarnituren, Kühlschränke etc.) wird nicht ausgeliehen.

Der Grillplatz ist nicht reservierbar. Das Dekorieren des Grillplatzes oder anderer Bereiche ist nicht gestattet. Der genutzte Bereich ist aufgeräumt und sauber zu hinterlassen.

*Gästeregelung: Jedes Mitglied kann zweimal pro Jahr jeweils bis zu 4 Gäste mitbringen. Gästekarten sind an der Einlasskontrolle erhältlich (Erwachsene: 8 €, bis 18 Jahre: 4 €). Beim Erwerb ist der Mitgliedsausweis vorzuzeigen. Gast und Gastgeber müssen anwesend sein. Ein Vorverkauf ist ausgeschlossen. Ist das Kontingent (zweimal pro Jahr) ausgeschöpft, erfolgt kein Verkauf. Bei erwartbar sehr hohen Besuchszahlen von Mitgliedern (z. B. bei hohen Temperaturen) behält sich der Vorstand vor, die Gästeregelung und damit den Verkauf von Gästekarten kurzfristig auszusetzen.

Zuletzt aktualisiert am 26.05.2026 von Gregor Gerlach.

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