Kann ich Freunde/Gäste auf das Vereinsgelände mitbringen?

Jedes beitragspflichtige Mitglied hat pro Saison 5-mal die Möglichkeit, jeweils bis zu 4 Gäste in das Vereinsbad mitzubringen. Die Gäste müssen dabei in Anwesenheit des gastgebenden Mitgliedes am Einlass Gästekarten erwerben (Erwachsene 7,00 €, Kinder 7 bis 18 Jahre 3,00 €, Kinder unter 7 Jahre haben freien Eintritt, zählen jedoch als Gäste – es gibt keine Ermäßigung für Schüler, Auszubildende oder Studierende). Ein Vorverkauf von Gästekarten ist ausgeschlossen. Mit dem Erwerb der Gästekarte erkennt der Gast die Badeordnung des Höchster Schwimmvereins 1893 e.V. an. Verstößt ein Gast gegen die Badeordnung, kann er vom Vorstand unter Ausübung seines Hausrechtes vom Vereinsgelände verwiesen werden.

Der Vorstand kann die Anzahl der zum Verkauf verfügbaren Gästekarten dynamisch an die jeweilige Situation im Vereinsbad anpassen, d. h. kommt er aufgrund seiner Einschätzung oder der Einschätzung von anwesenden Mitgliedern zu der Auffassung, dass die Belegungssituation oder andere Rahmenbedingungen keinen Zutritt weiterer Gäste mehr zulässt, kann er den Verkauf von Gästekarten reduzieren oder ganz aussetzen. Alle jeweils anwesenden Mitglieder des Vorstandes sind dabei in die Lagebeurteilung und die Entscheidung einzubeziehen.

Ausnahmen von der Gästeregelung – Besuch von Schulklassen, Geburtstagsfeiern, Personen im Au Pair Dienst etc. – sind zulässig, jedoch müssen diese im Vorfeld nach Antrag vom Vorstand genehmigt werden.

Verstöße gegen die Gästeregelung können gemäß der jeweils gültigen Rechtsordnung des Höchster Schwimmvereins 1893 e.V. sanktioniert werden.
Ob und wie viele Gäste in dieser Saison Zutritt erhalten werden, wird unter Beurteilung der jeweils aktuellen Corona-Situation kurzfristig entschieden.

Zuletzt aktualisiert am 23.07.2022 von Gregor Gerlach.

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