Muss ich beim unterjährigen Eintritt in den Verein die vollen 3 Arbeitsstunden ableisten?

Ja, es müssen auch beim unterjährigen Eintritt 3 Arbeitsstunden abgeleistet werden. Wenn der Eintritt zum Jahresende erfolgt, können nach Absprache mit dem Schatzmeister die 3 Arbeitsstunden im nächsten Jahr zusätzlich abgeleistet werden.

Zuletzt aktualisiert am 05.01.2015 von Gregor Gerlach.

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