Muss ich die einmalige Aufnahmegebühr und den fälligen Jahresbeitrag in einer Summe bezahlen?

Nein, die Aufnahmegebühr und der fällige Jahresbeitrag kann in Teilsummen gezahlt werden. Dies muss aber mit dem Schatzmeister abgestimmt werden.

Zuletzt aktualisiert am 19.08.2009 von Gregor Gerlach.

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