Wer muss Arbeitsstunden ableisten?

Alle Mitglieder im Alter zwischen 18 und 65 Jahren müssen drei Arbeitsstunden pro Jahr ableisten. Werden keine Arbeitsstunden abgeleistet, wird im November pro nichtabgeleisteter Arbeitsstunde 15,− € in Rechnung gestellt und direkt eingezogen. Volljährige Familienbeitragsmitglieder haben auch drei Arbeitsstunden pro Jahr abzuleisten.

Weitere Informationen finden Sie in der Beitragsordnung.

Zuletzt aktualisiert am 08.05.2015 von Gregor Gerlach.

Zurück