Wer muss Arbeitsstunden ableisten?
Alle Mitglieder im Alter zwischen 18 und 65 Jahren müssen drei Arbeitsstunden pro Jahr ableisten. Werden keine Arbeitsstunden abgeleistet, wird im November pro nichtabgeleisteter Arbeitsstunde 15,− € in Rechnung gestellt und direkt eingezogen. Volljährige Familienbeitragsmitglieder haben auch drei Arbeitsstunden pro Jahr abzuleisten.
Weitere Informationen finden Sie in der Beitragsordnung.
Zuletzt aktualisiert am 08.05.2015 von Gregor Gerlach.