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HöSV-Newsletter 10/2022 - Informationen zur Beitragserhebung
Frankfurt Höchst, 12. Februar 2022
Informationen zur Beitragserhebung
Liebe Mitglieder,
ich habe im Herbst vergangenen Jahres den Prozess der Beitragserhebung in unserem Verein einer umfassenden Analyse unterzogen. Dabei sind einige kleine Fehler aufgefallen, die wir korrigieren konnten.
Es wurden aber auch zwei Verfahrensfehler bezüglich der Beitragserhebung bei volljährigen Mitgliedern, die Schüler, Studenten oder Auszubildende sind, auffällig, die nicht im Einklang mit der Beitragsordnung unseres Vereins stehen.
Für mehrere volljährige Mitglieder, die den Nachweis als Schüler, Student oder Azubi erbracht haben und Kinder von Vollmitgliedern sind, wurde der Beitrag für Kinder und Jugendliche von Vollmitgliedern bis 18 Jahre angesetzt. Das ist eindeutig gegen die Beitragsordnung, es muss hier der Beitrag für Vollmitglieder als Schüler, Azubis und Studenten angesetzt werden. Das habe ich umgestellt. Ergab sich hierbei für die betroffenen Familien eine Überschreitung des Familienhöchstbetrags, wurde dieser angesetzt.
Der zweite Fehler ist, dass wir für volljährige Mitglieder in Familienmitgliedschaften einen Nachweis von Schul- bzw. Studienbescheinigungen oder Ausbildungsverträgen akzeptiert haben. Laut Beitragsordnung ist jedoch ein Kindergeldnachweis notwendig, um als volljähriges Mitglied in einer Familienmitgliedschaft geführt werden zu können. Alle Mitglieder, die das betrifft, werden von uns angeschrieben und um den Kindergeldnachweis gebeten. Zukünftig ist jedes volljährige Mitglied in einer Familienmitgliedschaft dafür verantwortlich, jährlich bis Ende Januar einen entsprechenden Nachweis zu erbringen. Sollte uns beim Beitragseinzug kein Kindergeldnachweis vorliegen, müssen wir eine Umstellung der Beitragsart vornehmen.
Ich bitte um euer Verständnis. Die Regelungen müssen umgesetzt werden, auch wenn es in der Vergangenheit falsch gehandhabt wurde.
Rückfragen gerne an mich – schatzmeister@hoechster-schwimmverein.de
Die Abbuchung der ersten Rate der Beiträge erfolgt am 15. Februar 2022.
Ingo Förtsch
Schatzmeister
Einladung zur Mitgliederversammlung
Liebe Mitglieder,
die Mitgliederversammlung für das Geschäftsjahr 2021 findet am Samstag, 26. März 2022 um 15.30 Uhr in der Turnhalle der TG Höchst 1847 e.V., Hospitalstraße 34, 65929 Frankfurt am Main statt.
Sollte, bedingt durch die Corona-Pandemie, eine Durchführung der Mitgliederversammlung im üblichen Rahmen nicht möglich sein, wird die Mitgliederversammlung kurzfristig verschoben.
Der Vorstand
Tagesordnung zur Mitgliederversammlung
TOP 1 Begrüßung
TOP 2 Gedenken und Ehrungen
TOP 3 Wahl eines Schriftführers
TOP 4 Bericht des Vorstandes mit Aussprache
TOP 5 Bericht des Schatzmeisters Kassenbericht 2021
TOP 6 Vorstellung und Beschlussfassung des Etat 2022
TOP 7 Bericht der Kassenprüfer
TOP 8 Entlastung des Vorstandes
TOP 9 Wahl des 2. Stellvertretenden Vorsitzenden Wahl des 3. Stellvertretenden Vorsitzenden
TOP 10 Wahl des Schatzmeisters
TOP 11 Wahl Kassenprüfer
TOP 12 Bericht des Abteilungsleiters Schwimmen und Breitensport mit Aussprache
TOP 13 Bericht des Abteilungsleiters Tauchen mit Aussprache
TOP 14 Bericht des Abteilungsleiters Wasserspringen mit Aussprache
TOP 15 Bericht des Abteilungsleiters Jugend mit Aussprache
TOP 16 Bericht des Abteilungsleiters Triathlon mit Aussprache
TOP 17 Bericht des Ehrenrates
TOP 18 Bestätigung der Abteilungsleitungen
TOP 19 Anträge
TOP 20 Änderungsanträge zu Satzung und Beitragsordnung
TOP 21 Mögliche Änderung der Mitgliedsbeiträge
TOP 22 Verschiedenes
Zu TOP 20
Satzung
§ 20 Ordentliche Mitgliederversammlung
Ersatz 1)
1) Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich bis Ende des zweiten Quartals nach Ablauf des Geschäftsjahres statt. Sie wird durch den Vorstand einberufen.
Begründung: Es sollte die grundsätzliche Möglichkeit geschaffen werden, die Mitgliederversammlung auf dem Vereinsgelände stattfinden zu lassen. Im zweiten Quartal ist das wetterbedingt besser umzusetzen als im März.
Beitragsordnung
§ 7 Arbeitsstundenregelung
Zusatz:
3) Für geplante Arbeitseinsätze ist eine Anmeldung erforderlich. Die Anmeldung kann bis zu 24 Stunden vor Beginn des Arbeitseinsatzes storniert werden. Nicht rechtzeitig stornierte Anmeldungen zum Ableisten von Arbeitsstunden werden bei Nichtteilnahme mit einer zusätzlichen verpflichtenden Arbeitsstunde sanktioniert. Ausnahmen können vom Vorstand gewährt werden.
Begründung: Verankerung des entsprechenden Vorstandsbeschlusses vom 23. August 2021.
Zu TOP 21:
Aktuell ist keine Änderung der Mitgliedsbeiträge geplant.
Wichtige Termine
12.02.2022 − Abteilungsversammlung Schwimmen
19.02.2022 − Abteilungsversammlung Tauchen
26.03.2022 − Mitgliederversammlung
Alle Termine im Überblick unter:
www.hoechster-schwimmverein.de
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