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HöSV-Newsletter 38/2020 - Gästeregelung und Nachtaktivitäten auf dem Vereinsgelände
Frankfurt Höchst, 08. August 2020
Gästeregelung und Nachtaktivitäten auf dem Vereinsgelände
Liebe Mitglieder,
aus aktuellem Anlass möchten wir auf §2 der Badeordnung – Zutritt zum Vereinsbad - hinweisen, siehe www.hoechster-schwimmverein.de/files/download/hoesv-badeordnung-190511-a4.pdf.
Dort ist geregelt, dass der Aufenthalt auf dem Vereinsgelände nur in der Zeit 06.00 Uhr bis 23.00 Uhr gestattet ist. Ausnahmen davon müssen vom Vorstand genehmigt werden.
Personen, die nicht Mitglied unseres Vereins sind, haben nur nach Erwerb einer Gästekarte ein Zutrittsrecht. In letzter Zeit häufen sich leider Verstöße gegen diese Regelungen unseres Vereins. Wir beobachten Zutritte von Vereinsmitgliedern und Vereinsfremden deutlich nach 23 Uhr und die Durchführung von nicht genehmigten Feiern auf unserem Vereinsgelände. Im Sinne unserer gesamten Mitgliedschaft bitten wir darum, dies zu unterlassen und behalten uns Sanktionen gegen die Vereinsmitglieder vor, die fortgesetzt die Regeln unseres Vereins missachten.
Wir wünschen weiterhin eine schöne Badesaison.
Der Vorstand
Einladung zur Mitgliederversammlung 2020
Gemäß § 20 der Satzung des Höchster Schwimmverein 1893 e.V. in der Fassung vom 20. Mai 2010 laden wir hiermit zur ordentlichen Mitgliederversammlung ein.
Termin: Freitag, 18. September 2020
Beginn: 16.00 Uhr
Ort: Vereinsbad Höchster Schwimmverein 1893 e.V., Am Strandbad Höchst (o.Nr.), 65934 Frankfurt am Main
Tagesordnung
- Begrüßung
- Gedenken und Ehrungen
- Wahl eines Versammlungsleiters
- Wahl eines Schriftführers
- Wahl einer Zählkommission und Stimmauszähler
- Bericht des Vorstands
- Bericht des Schatzmeisters/Kassenbericht 2019
- Bericht der Kassenprüfer
- Entlastung des Vorstandes
- Wahlen zum Vorstand gemäß § 23 Abs. 2 der Satzung und Ergänzung
- Wahl des 2. stellvertretenden Vorsitzenden
- Wahl des 3. stellvertretenden Vorsitzenden
- Wahl des Schatzmeisters - Vorstellung und Beschlussfassung des Etats 2020
- Anträge
- Änderungsanträge Satzung und Ordnungen
- Bericht der Schwimm- und Breitensportabteilung
- Bericht der Wassersprungabteilung
- Bericht der Tauchabteilung
- Bericht der Jugendabteilung
- Bestätigung der Abteilungsleiter
- Bericht des Ehrenrats
- Mögliche Veränderung der Mitgliedsbeiträge
- Verschiedenes
Ergänzung zu Punkt 12 und 13
Satzungsänderungsanträge sowie sonstige Anträge von ordentlichen Mitgliedern müssen gemäß § 20 Abs. 6 der Satzung vom Antragsteller unterschrieben sein und bis zum 31. Dezember 2019 beim Vorstand eingereicht werden. Dringlichkeitsanträge können beim Vorstand gemäß § 20 Abs. 8 bis 3 Tage vor der Mitgliederversammlung mit schriftlicher Begründung eingereicht werden.
Ergänzung zu Punkt 20
Zum Zeitpunkt der Einladung lag der Jahresabschluss 2019 noch nicht vor. Sofern eine Unterdeckung entsteht, muss die Mitgliederversammlung darüber entscheiden, wie der Haushalt ausgeglichen werden kann. Bisher sind keine Erhöhungen der Mitgliedsbeiträge geplant.
Der Vorstand
Wichtige Termine
18.09.2020 − Mitgliederversammlung
03.-10.10.2020 − Herbstfreizeit
Alle Termine im Überblick unter:
www.hoechster-schwimmverein.de
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