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HöSV-Newsletter 48/2025 - Außerordentliche Mitgliederversammlung zur Änderung der Beitragsordnung - Aufnahmegebühr
Frankfurt Höchst, 12. September 2025
Außerordentliche Mitgliederversammlung zur Änderung der Beitragsordnung - Aufnahmegebühr
Liebe Mitglieder,
viele von euch sind an uns herangetreten und haben und den Wunsch geäußert, dass die einmalige Gebühr für die Aufnahme in unseren Verein deutlich erhöht wird.
Hintergrund dessen ist der Wunsch nach einem geringeren Wachstum unseres Vereins. Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass unsere vereinseigene Infrastruktur im Vereinsbad an besucherreichen Tagen an ihre Grenzen kommt.
Die sanitären Anlagen werden dann derart intensiv genutzt, dass auch eine mehrfache tägliche Reinigung nicht mehr ausreichend wirkt, an den Duschen bilden sich Schlangen und das Vereinsgelände scheint sehr voll.
Unser Technikteam berichtet, dass die Qualität des Badewassers aufgrund der Nutzungsintensität an manchen Tagen an die Grenzen der DIN-Vorgaben kommt. Keine Angst, es war nie gesundheitsgefährdend, aber eben doch an den Grenzen und es führt zu einem deutlich erhöhten Personalaufwand.
Wir sind damit sicherlich noch sehr weit von den Problemen öffentlicher Freibäder entfernt, jedoch wollen wir da auch nicht hin.
Auch außerhalb der Freibadsaison haben wir ebenso Kapazitätsprobleme. Es gibt lange Wartelisten in der Schwimm- und in der Sprungabteilung. Zusätzliche Wasserzeiten im Hallenbad Höchst oder anderen Frankfurter Hallenbädern sind aktuell nicht verfügbar.
Es gibt sicherlich einiges für und gegen eine Erhöhung der Aufnahmegebühr. Diskussionen im Vorstand, im Beirat und auch unter euch Mitgliedern ergaben kein einheitliches Stimmungsbild.
Wir haben einen Vorschlag für eine Änderung der Beitragsordnung erarbeitet, der ca. eine Verdoppelung der Aufnahmegebühr beinhaltet, welchen wir euch zur Abstimmung stellen wollen. Die Beiträge selber bleiben bei diesem Vorschlag unverändert.
Entwurf zum Herunterladen als PDF-Datei:
www.hoechster-schwimmverein.de/files/download/hoesv-beitragsordnung-250827-entwurf.pdf
Die Aufnahmegebühr ist Teil der Beitragsordnung. Änderungen an der Beitragsordnung muss laut unserer Satzung die Mitgliederversammlung beschließen.
Am 26. August 2025 hat der Vorstand beschlossen, für den 12. Oktober 2025 eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Einziger Tagesordnungspunkt ist die Diskussion und Abstimmung zum vorgelegten Vorschlag zur Änderung der Beitragsordnung.
Sollte die Mitgliederversammlung die Änderung mit einfacher Mehrheit beschließen, würde eine Anpassung der Aufnahmegebühr ab dem 01. Januar 2026 die Folge sein.
Der Vorstand
Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung* zur Änderung der Beitragsordnung - Aufnahmegebühr
Termin: 12. Oktober 2025 (Sonntag)
Beginn: 15.00 Uhr
Ort: Vereinsgelände des Höchster Schwimmverei 1893 e.V., Am Strandbad Höchst o. Nr., 65934 Frankfurt Höchst
Tagesordnung
1. Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Begründung des Vorschlages
3. Diskussion über den Vorschlag
4. Abstimmung über den Vorschlag
Der Vorstand
*Nach §21, 1a der Satzung des Höchster Schwimmverein 1893 e.V. wird die außerordentliche Mitgliederversammlung auf Beschluss des Vorstandes vom 26. August 2025 einberufen.
Wichtige Termine
14.09.2025 - Abschlussbrunch im Vereinsbad
12.10.2025 - Außerordentliche Mitgliederversammlung
18.10.2025 - Fahrt ins Phantasialand
19.10.2025 - Suppenfest im Vereinsbad
14.12.2025 - Adventsfeuer im Vereinsbad
28.-31.07.2026 - Sommerferienspiele 2026 Zelten im Vereinsbad
03.08.2026 - Sommerferienspiele 2026 Kanutour
Alle Termine im Überblick unter:
www.hoechster-schwimmverein.de
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