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HöSV-Newsletter 60/2021 - Steigende Inzidenzwerte
Frankfurt Höchst, 24. August 2021
Steigende Inzidenzwerte
Liebe Mitglieder,
Covid-19 hat uns in dieser Saison wenig behelligt, ein Fakt für den wir sehr dankbar sind. Das ist nicht zuletzt auch Ihrer Disziplin und Aufmerksamkeit bei der Einhaltung unserer Hygieneregeln zu verdanken. Danke dafür.
Wie Sie wissen, verzeichnen wir in den letzten Wochen wieder einen Anstieg der Inzidenzzahlen, die – bei aller aktuellen Diskussion – gesetzlich bindend sind. Diese Regeln werden von der Landesregierung nochmals in Form der Corona-Schutzverordnung präzisiert.
Im Detail heisst es dort:
Ab einer Inzidenz von 100: Nochmalige Ausweitung der 3G-Regel. Konkret: Auch Veranstaltungen unter freien Himmel, Open-Air-Kino und Amateursport auch draußen nur mit Negativnachweis. Es gelten - für Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene - auch wieder Kontaktbeschränkungen. Der vollständige Wortlaut findet sich auf https://hessenlink.de/2KnCS.
Wir freuen uns zurzeit auf die Mitgliederversammlung und das danach stattfindende Sommerfest auf dem Gelände unseres Vereinsbades, einer Veranstaltung unter freiem Himmel also. Frankfurt hat, Stand 24. August 2021 09.30 Uhr, eine Inzidenz von 81,5. Die Tendenz, die in der Corona-Schutzverordnung festgeschriebene Zahl von 100 bald zu erreichen, ist also unübersehbar.
Wir möchten daher proaktiv folgende Regelung für den Samstag 28. August 2021, ab dem Zeitpunkt der Öffnung des Vereinsbades bekannt geben: Sollte der Inzidenzwert für Frankfurt am 28. August 2021 zum Zeitpunkt der Öffnung des Vereinsbades 100 oder mehr betragen, werden wir am Eingang die 3G-Regel zur Anwendung bringen.
Das bedeutet, dass Sie beim Betreten des Bades zusätzlich einen Nachweis bei sich führen müssen geimpft – genesen oder negativ getestet zu sein. Idealerweise in elektronischer Form, Papier ist aber ebenfalls gültig.
Geimpft bedeutet 2x geimpft (Ausnahme Johnson und Johnson nur 1x) und die 2. Impfung liegt mindestens 14 Tage zurück.
Der Tests kann ein Antigenschnelltest, der 24 Stunden, oder ein PCR Test sein, der dann 48 Stunden gültig ist. Es gelten keine mitgebrachten und am Tor selbst durchgeführten Schnelltests, sondern nur von einer offiziellen Stelle (z.B. Bürgertest, Hausarzt, Testcenter) durchgeführte und bescheinigte Negativtests. Gültigkeit bedeutet, dass, gleich welchen Test Sie präsentieren, dieser am 28. August 2021 24.00 Uhr nicht älter als 24 oder 48 Stunden sein wird. Können Sie den Nachweis nicht führen, oder entspricht Ihr Nachweis nicht den Bedingungen, werden Sie am Zutritt zum Vereinsbad gehindert und abgewiesen.
Zur Bewertung am 28. August 2021 werden die vom RKI publizierten Inzidenzwerte herangezogen, die Sie selbst unter https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4 (zur Stadt Frankfurt durchklicken) einsehen können.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und wir hoffen, dass diese Regelung noch nicht angewendet werden muss.
Der Vorstand
Mitgliederversammlung 2021
Gemäß § 20 der Satzung des Höchster Schwimmverein 1893 e.V. in der Fassung vom 20. Mai 2010 findet die ordentliche Mitgliederversammlung wie folgt statt:
Termin: Samstag, 28. August 2021
Beginn: 15.00 Uhr
Ort: Freigelände im Vereinsbad
Tagesordnung
- Begrüßung
- Gedenken und Ehrungen
- Wahl eines Versammlungsleiters
- Wahl eines Schriftführers
- Wahl einer Zählkommission und Stimmauszähler
- Bericht des Vorstands
- Bericht des Schatzmeisters/Kassenbericht 2020
- Bericht der Kassenprüfer
- Entlastung des Vorstandes
- Wahl zum Vorstand gemäß §23 Abs. 2 der Satzung und Ergänzung
- Wahl des 1. Vorsitzenden
- Wahl des 1. stellvertretenden Vorsitzenden - Wahl des Ehrenrats
- Vorstellung und Beschlussfassung des Etats 2021
- Anträge
- Anträge Satzung und Ordnungen
- Ertüchtigung Pumpenhaus
- Bericht der Schwimm- und Breitensportabteilung
- Bericht der Tauchabteilung
- Bericht der Wassersprungabteilung
- Bericht der Jugendabteilung
- Bericht des Ehrenrates
- Mögliche Veränderung der Mitgliedsbeiträge (Ergänzung zu Punkt 21 beachten!)
- Verschiedenes
Ergänzung zu Punkt 13 und 14
Satzungsänderungsanträge sowie sonstige Anträge von ordentlichen Mitgliedern müssen gemäß § 20 Abs. 6 der Satzung vom Antragsteller unterschrieben sein und bis zum 31. Dezember 2020 beim Vorstand eingereicht werden. Dringlichkeitsanträge können beim Vorstand gemäß § 20 Abs. 8 bis 3 Tage vor der Mitgliederversammlung mit schriftlicher Begründung eingereicht werden.
Ergänzung zu Punkt 21
Zum Zeitpunkt der Einladung lag der Jahresabschluss 2020 noch nicht vor. Sofern eine Unterdeckung entsteht, muss die Mitgliederversammlung darüber entscheiden, wie der Haushalt ausgeglichen werden kann. Bisher sind keine Erhöhungen der Mitgliedsbeiträge geplant.
Der Vorstand
Änderungsanträge
Änderung der Satzung:
§ 34 Datenschutz
1) Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen der aktuellen Datenschutzgrundverordnung (EU) DSGVO personenbezogene Daten verarbeitet. Die genauen Bedingungen der Verarbeitung finden sich in der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung des Vereins.
Begründung: Der aktuelle Paragraph der Satzung zum Datenschutz bezieht sich nicht auf die Datenschutzgrundverordnung und wird nach Hinweis unserer Datenschutzbeauftragen korrigiert.
Der Vorstand
Wichtige Termine
25.-28.08.2021 − Sommerferienspiele Zelten
28.08.2021 − Mitgliederversammlung
28.08.2021 − Sommerfest
29.08.2021 − Open-Air-Kino im Vereinsbad
01.09.2021 − Tauchausbildung Grundtauchschein 2021
03.09.2021 − Open-Air-Kino im Vereinsbad
10.09.2021 − Open-Air-Kino im Vereinsbad
12.09.2021 − Vereinsbrunch zum Saisonende
02.10.2021 − Suppenfest
04.12.2021 − Adventsfeuer
Alle Termine im Überblick unter:
www.hoechster-schwimmverein.de
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