Ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

14.01.2009 - 09:56 von Gregor Gerlach

Durch geänderte Wettkampfbestimmungen und immer wieder auftretende Probleme mit der Gesundheit von Schwimmern im Training ist es seit diesem Jahr Pflicht für die Schwimmgruppen (außer Nichtschwimmerkurse) eine Ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung den jeweiligen Trainern abzugeben, welche dann für 1 Jahr gültig ist. Ohne Bescheinigung kann auch nicht an Wettkämpfen teilgenommen werden!

Dies gilt auch für alle Mitglieder, die an der Vereinsmeisterschaft teilnehmen wollen. Hierzu sollte die Bescheinigung schon bei der Anmeldung abgegeben werden oder spätestens am Tag des Wettkampfes vorliegen. Ohne Bescheinigung erfolgt keine Starterlaubnis!

Neues aus dem Schwimmtraining

14.01.2009 - 09:54 von Gregor Gerlach

Seit dem 1.1.2005 gilt der Beschluss des Deutschen-Schwimm-Verbandes (DSV), dass jeder der an einer anzeigepflichtigen Wettkampfveranstaltung teilnimmt, registriert und lizenziert sein muss. Wettkämpfe in diesem Sinne sind alle Veranstaltungen mit zwei oder mehr teilnehmenden Vereinen, also nicht die Vereinsmeisterschaft oder SGF interne Wettkämpfe sowie Kindgerechte Wettkämpfe (KaGeWe).

Zur Teilnahme an Wettkämpfen sind dementsprechend zwei Dinge nötig:

  • erstens eine Erstregistrierung sowie
  • zweitens eine Lizenzierung.

Die Erstregistrierung ist eine einmalige lebenslange Registrierung beim DSV, bei der jeder eine persönliche Registrierungsnummer auf einer ID-Karte erhält. Die Kosten hierfür betragen einmalig 10.- EUR und müssen von der Person selbst getragen werden.. Die Beantragung erfolgt über unseren Verein und benötigt die Unterschrift der jeweiligen Person bzw. der Erziehungsberechtigten auf einem gesonderten Formular.

Unter Lizenzierung versteht man den Erwerb der jährlichen Startberechtigung. Für den Erhalt dieser Lizenz muss eine Registrierung vorliegen. Die Anmeldung erfolgt über unseren Verein. Die Kosten hierfür betragen 12.- EUR und werden im ersten Jahr vom Verein übernommen. Die Zahlung einer Jahreslizenz ist erst ab dem 10. Lebensjahr erforderlich. Ab dem 27. Lebensjahr zahlen die SchwimmerInnen die Gebühr von Anfang an selbst.

Wir weisen nochmals daraufhin, dass alle aktiven SchwimmerInnen eine ärztliche Bescheinigung über ihre Sporttauglichkeit bei ihrem jeweiligen Trainer abgeben müssen.