Einladung zur Mitgliederversammlung 2012

Gemäß § 20 der Satzung des Höchster Schwimmverein 1893 e.V. in der Fassung vom 20. Mai 2010 laden wir hiermit zur ordentlichen Mitgliederversammlung ein.

 

Termin:
Beginn:
Ort:
Samstag, 24. März 2012
14.30 Uhr
Turnhalle der TG Höchst 1847 e.V.
Hospitalstraße 34
65929 Frankfurt am Main - Höchst

 

Tagesordnung

  1. Eröffnung
  2. Ehrungen
  3. Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und Beschlußfähigkeit
  4. Wahl eines Versammlungsleiters
  5. Bericht des Vorstandes und der Abteilungsleiter
  6. Bericht des Ehrenrates
  7. Kassenbericht 2011
  8. Bericht der Kassenprüfer
  9. Entlastung des Schatzmeisters und des Vorstandes
  10. Wahlen zum Vorstand gem. § 23. Abs. 2 und 8 der Satzung
  11. Bestätigung der Abteilungsleiter sowie des Jugendwarts gemäß § 19 Abs. 4
  12. Satzungsänderungsanträge
  13. Anträge
  14. Vorstellung und Beschlußfassung über den Etat 2012
  15. Mögliche Erhöhung der Mitgliedsbeiträge
  16. -NEU- Genehmigung Darlehensaufnahme für Photovoltaikanlage und Umbau Toiletten und Duschen
  17. Verschiedenes

 

Ergänzung zu Punkt 10 und 11:

§23 Amtsdauer und Vertretungsberechtigung des Vorstandes
Abs. 2) Der 1. Vorsitzende sowie der 1. stellvertretende Vorsitzende werden von der ordentlichen Mitgliederversammlung in den Jahren mit ungerader Jahreszahl für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Der Schatzmeister sowie der 2. und 3. stellvertretende Vorsitzende werden von der ordentlichen Mitgliederversammlung in den Jahren mit gerader Jahreszahl für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Die Amtszeit beginnt mit der Annahme der Wahl. Er bleibt auch im Falle seiner Neuwahl durch eine ordentliche oder außerordentliche Mitgliederversammlung während einer Wahlperiode nur bis zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung, bei der Wahlen turnusmäßig anstehen, im Amt.
Abs. 8) Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vorzeitig aus oder ist es längere Zeit verhindert, so beruft der Beirat ein neues Vorstandsmitglied für die Dauer der Verhinderung oder bis zur nächsten Mitgliederversammlung.

§ 19 Mitgliederversammlung
Abs. 4) Die nach der jeweiligen Abteilungsordnung vor dem Zeitpunkt der Mitgliederversammlung gewählten Abteilungsleiter und der Jugendwart bedürfen der Bestätigung durch die Mitgliederversammlung.

 

Ergänzung zu Punkt 12 und 13:

Satzungsänderungsanträge sowie sonstige Anträge von ordentlichen Mitgliedern müssen gemäß § 20 Abs. 6 der Satzung vom Antragsteller unterschrieben sein und bis zum 31.12.2011 beim Vorstand eingereicht werden. Dringlichkeitsanträge können beim Vorstand bis 3 Tage vor der Mitgliederversammlung mit schriftlicher Begründung eingereicht werden.

 

Ergänzung zu Punkt 15:

Zum Zeitpunkt der Einladung lag der Jahresabschluss 2011 noch nicht vor. Sofern eine Unterdeckung entsteht, muss die Mitgliederversammlung darüber entscheiden, wie der Haushalt ausgeglichen werden kann.

 

Ergänzung zu Punkt 16:

Die Mitgliederversammlung wird gebeten den Vorstand zu ermächtigen zwei Darlehen aufzunehmen, um den Umbau der Toiletten und Duschen sowie die Anschaffung einer Photovoltaikanlage zu finanzieren. Die Mitglieder werden nach Abschluss der Planungen und Angebotseinholung über Aushang und Veröffentlichung über den Finanzierungsplan informiert.

 

Der Vorstand

 

Termine zum Vereinsleben

24.03.2012
Samstag