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21.01.2012 21:34
Weiterlesen … Wasserspritzer 1/2012 steht zum herunterladen bereit
06.01.2012 10:59
Gemäß § 20 der Satzung des Höchster Schwimmverein 1893 e.V. in der Fassung vom 20. Mai 2010 laden wir hiermit zur ordentlichen Mitgliederversammlung ein.
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Termin: Beginn: Ort: |
Samstag, 24. März 2012 14.30 Uhr Turnhalle der TG Höchst 1847 e.V. Hospitalstraße 34 65929 Frankfurt am Main - Höchst |
§23 Amtsdauer und Vertretungsberechtigung des Vorstandes
Abs. 2) Der 1. Vorsitzende sowie der 1. stellvertretende Vorsitzende werden von der ordentlichen Mitgliederversammlung in den Jahren mit ungerader Jahreszahl für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Der Schatzmeister sowie der 2. und 3. stellvertretende Vorsitzende werden von der ordentlichen Mitgliederversammlung in den Jahren mit gerader Jahreszahl für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Die Amtszeit beginnt mit der Annahme der Wahl. Er bleibt auch im Falle seiner Neuwahl durch eine ordentliche oder außerordentliche Mitgliederversammlung während einer Wahlperiode nur bis zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung, bei der Wahlen turnusmäßig anstehen, im Amt.
Abs. 8) Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vorzeitig aus oder ist es längere Zeit verhindert, so beruft der Beirat ein neues Vorstandsmitglied für die Dauer der Verhinderung oder bis zur nächsten Mitgliederversammlung.
§ 19 Mitgliederversammlung
Abs. 4) Die nach der jeweiligen Abteilungsordnung vor dem Zeitpunkt der Mitgliederversammlung gewählten Abteilungsleiter und der Jugendwart bedürfen der Bestätigung durch die Mitgliederversammlung.
Satzungsänderungsanträge sowie sonstige Anträge von ordentlichen Mitgliedern müssen gemäß § 20 Abs. 6 der Satzung vom Antragsteller unterschrieben sein und bis zum 31.12.2011 beim Vorstand eingereicht werden. Dringlichkeitsanträge können beim Vorstand bis 3 Tage vor der Mitgliederversammlung mit schriftlicher Begründung eingereicht werden.
Zum Zeitpunkt der Einladung lag der Jahresabschluss 2011 noch nicht vor. Sofern eine Unterdeckung entsteht, muss die Mitgliederversammlung darüber entscheiden, wie der Haushalt ausgeglichen werden kann.
Die Mitgliederversammlung wird gebeten den Vorstand zu ermächtigen zwei Darlehen aufzunehmen, um den Umbau der Toiletten und Duschen sowie die Anschaffung einer Photovoltaikanlage zu finanzieren. Die Mitglieder werden nach Abschluss der Planungen und Angebotseinholung über Aushang und Veröffentlichung über den Finanzierungsplan informiert.
Der Vorstand