Hinweis zu den Sportvereinsschecks
Bitte beachten Sie, dass die vom DOSB-Programm „ReStart – Sport bewegt Deutschland“ ausgegebenen Sportvereinsschecks nicht zu einer Reduzierung der Aufnahmegebühr oder des Mitgliedsbeitrages in unserem Verein führen. Der Verwaltungsaufwand dafür ist einfach zu hoch. Vereine sind nicht verpflichtet die Sportvereinsschecks zu akzeptieren.
Wir bitten um Verständnis.
Mitglied werden
Vielen Dank für Ihr Interesse am Höchster Schwimmverein 1893 e.V., es freut uns sehr, dass Sie unserer Gemeinschaft beitreten möchten.
Bitte füllen Sie unseren folgenden Aufnahmeantrag sorgfältig aus und klicken Sie abschließend den Button "Absenden" an. Sie erhalten von uns eine E-Mail mit Ihrem ausgefüllten Aufnahmeantrag als PDF-Datei und Informationen zur weiteren Vorgehensweise.
Hinweis:
Sollten Sie keine E-Mail von uns erhalten, bitte kontrollieren Sie Ihren Spam-Ordner. Setzen Sie die Domain hoechster-schwimmverein.de auf die Liste der erwünschten Absender (Whitelist).
Hinweis:
Aus versicherungstechnischen Gründen benötigen wir den Aufnahmeantrag mit Originalunterschrift. Deshalb können wir per E-Mail zugeschickte Anträge nicht akzeptieren. Bitte beachten Sie hierzu die Informationen in der zugesandten E-Mail.
Aufnahmeantrag, Transponderbestellung, Einzugsermächtigung und SEPA-Lastschriftmandat
Ich/Wir beantrage(n) hiermit die Aufnahme und Mitgliedschaft im Höchster Schwimmverein 1893 e.V. (HöSV), für mich/uns und nachfolgend aufgeführte Person/en meiner/unserer Familie. Gleichzeitig ermächtige(n) ich/wir den Verein, die im Zusammenhang mit der beantragten Mitgliedschaft stehenden persönlichen Daten zu speichern.
Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.
Aufnahmegebühren und Beiträge (Stand 18. September 2020)
# | Mitgliedsart | Jahresbeitrag | Aufnahmegebühr |
---|---|---|---|
01 | Vollmitglieder als: Erwachsene ab 18 Jahre |
169,00 € | 128,00 € |
02 | Vollmitglieder als: Schüler, Azubis und Studenten ab 18 bis 27 Jahre (*) |
102,00 € | 103,00 € |
03 | Einzelmitglieder als: Kinder und Jugendliche von 7 bis 12 Jahre |
84,00 € | 26,00 € |
04 | Einzelmitglieder als: Kinder und Jugendliche von 13 bis 18 Jahre |
102,00 € | 26,00 € |
05 | Kinder und Jugendliche von Vollmitgliedern: vom 7 bis 12 Jahre |
28,00 € | 26,00 € |
06 | Kinder u. Jugendliche von Vollmitgliedern: vom 13 bis 18 Jahre |
43,00 € | 26,00 € |
07 | Sozialdienstleistende im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) (*) | 50% Ermäßigung | 103,00 € |
08 | Schwerbehinderte ab 50% (*) | 50% Ermäßigung | 103,00 € |
09 | Familien (Erziehungsberechtigte und ihre Kinder, für die sie Kindergeld erhalten, die eine un- oder gering bezahlte Ausbildung machen oder die noch studieren (*)) | Familienhöchstbetrag 345,00 € |
Vollmitglied: 103,00 € Kinder: 26,00 € maximal: 205,00 € |
10 | Staffelung der Aufnahmegebühr nach Wiedereintritt nach der letzten Kündigung | bis 6 Monaten 25% 7 bis 12 Monaten 50% nach 12 Monaten 50% nach 12 Monaten 100% |
(*) Alle Ermäßigungen werden nur mit Nachweis, eine Kopie reicht aus, und formlosen Antrag gewährt.
Zusätzlich für Mitglieder der Tauchabteilung:
- Eine einmalige Gerätepauschale zur Aufnahmegebühr 31,00 €
- Versicherung und Beitrag zum VDST (jährlich)
- 33,00 € für Erwachsene
- 24,00 € für Jugendliche 14-18 Jahre
Wichtige Hinweise:
Entsprechend § 4 Abs. 2+3 der Beitragsordnung können Mitglieder den Ehrenrat schriftlich anrufen, um eine Beitragsminderung oder gar Aussetzung im Einzelfall zu erwirken (Sozialklausel).
Mitglieder deren ständiger Wohnsitz mehr als 100 km von Frankfurt am Main - Höchst entfernt ist, können entsprechend § 4 Abs. 4 der Beitragsordnung auf Antrag ihren Mitgliedsbeitrag auf 50% ermäßigen lassen.
Jugendliche, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, werden im darauffolgenden Jahr als Vollmitglieder und nicht mehr als Familienmitglieder geführt.
Alle ordentlichen Mitglieder bis 65 Jahre haben gemäß § 8 der Beitragsordnung pro Jahr drei Arbeitsstunden zu entrichten. Die Arbeitsstunden des Ehegatten bzw. Lebensgefährten sind auf den Ehepartner oder Lebensgefährten übertragbar. Bei nicht Ableistung der Arbeitsstunden werden pro Stunde 15,00 € in Rechnung gestellt. Der Betrag wird im Januar des jeweiligen Folgejahres eingezogen.
Bei Verlust des Vereinsausweises kann gegen Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung beim Vorstand ein Ersatzausweis gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 € erstellt werden.
Mitglieder, die Rechnungslegung wünschen, zahlen pro Jahr einen erhöhten Verwaltungsaufwand von 10,00 €.
Unsere Satzung und Ordnungen
Bitte beachten Sie unsere Satzung und Ordnungen.
Satzung und Ordnungen zum heruntenladen
Unsere Satzung und Ordnungen stehen Ihnen als PDF-Datei zum herunterladen zur Verfügung.
Datenschutzerklärung
Unsere Datenschutzerklärung steht Ihnen als PDF-Datei zum herunterladen zur Verfügung.
Für die jeweiligen Abteilungen gelten folgende Abteilungsordnungen, die auch beachten werden sollen.
Abteilungsordnungen Schwimmen
Unsere Abteilungsordnungen stehen Ihnen als PDF-Datei zum herunterladen zur Verfügung.
Abteilungsordnung Wasserspringen
Unsere Abteilungsordnung Wasserspringen steht Ihnen als PDF-Datei zum herunterladen zur Verfügung.
Abteilungsordnungen Tauchen
Unsere Abteilungsordnungen stehen Ihnen als PDF-Datei zum herunterladen zur Verfügung.
- Abteilungsordnung Tauchen, Stand 02. April 2016 (37,7 KiB)
- Ausbildungsordnung Tauchen, Stand 21. Februar 2014 (57,6 KiB)
- Füllordnung Tauchen, Stand 24. Mai 2019 (161,7 KiB)
- Gerätenutzungsordnung Tauchen, Stand 15. Juni 2019 (28,1 KiB)
- Trainingsordnung Tauchen, Stand 21. Februar 2014 (74,8 KiB)
- Preisliste Tauchen, Stand 15. Juni 2019 (119,8 KiB)
Abteilungsordnungen Jugend
Unsere Abteilungsordnungen Jugend stehen Ihnen als PDF-Datei zum herunterladen zur Verfügung.
Hinweise zur PDF-Datei
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