Prävention und Kindeswohl

Liebe Mitglieder,

gesamtgesellschaftlich rückt das Wohl der Kinder und Jugendlichen und der erwachsenen Schutzbefohlen in den Vordergrund. Auch wir als Sportverein tragen eine Verantwortung für die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen sowie für erwachsene Schutzbefohlene (zum Beispiel Menschen mit Behinderungen). Wir verbringen viel Zeit mit den Kindern und Jugendlichen und werden zu wichtigen Ansprechpersonen. Um unserer Verantwortung gerecht zu werden, sind wir als Träger der freien Jugendhilfe aufgefordert, Schritte zur Prävention sexualisierter Gewalt einzuleiten. Auch die Sportjugend Hessen hat angekündigt, ihre Förderungen zukünftig an die Einhaltung gewisser Mindeststandards zu koppeln. Daher haben wir im vergangenen Jahr im Beirat entschieden, uns mit der Thematik genauer auseinanderzusetzen und unsere Möglichkeiten und Verpflichtungen auszuloten. Jetzt ist es so weit, dass wir mit der Umsetzung beginnen können.

Die Sportjugend Hessen setzt folgende Mindeststandards voraus:

1.  Die Benennung einer Ansprechperson
Es ist eine neue Stelle „Kindeswohlbeauftragte*r / Prävention sexualisierter Gewalt“ eingerichtet worden. Mit einer Ausbildung zur „Präventionsfachkraft“ bin ich hierfür vor einigen Jahren qualifiziert worden. In diesem Bereich liegen meine Aufgaben vorrangig darin, die Einhaltung der folgenden Punkte nachzuhalten sowie mit Jugendämtern, Beratungsstellen und weiteren wichtigen Kooperationspartnern in Kontakt zu stehen. Bei Gesprächsbedarf bin ich für alle Vereinsmitglieder gerne erreichbar.

2. Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses
Jede*r im Verein Aktive, der*die mit Kindern, Jugendlichen und/oder erwachsenen Schutzbefohlenen arbeitet oder eine Schlüsselfunktion in der Vereinsstruktur innehat, legt ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vor (erweitert daher, weil im einfachen polizeilichen Führungszeugnis die relevanten Straftaten nicht unbedingt alle aufgeführt werden). Dies dient einerseits dem Schutz der Kinder, da Personen, die für eines der relevanten Verbrechen (s. u.) rechtskräftig verurteilt wurden, nicht mit Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen arbeiten dürfen, und andererseits dem Schutz der Trainer*innen und Betreuungspersonen vor grundlegenden falschen Anschuldigungen. Diese Führungszeugnisse werden alle  5 Jahre erneut vorgelegt.

Die relevanten Straftatbestände des Strafgesetzbuchs, nach deren Verurteilung eine Arbeit mit Schutzbefohlenen ausgeschlossen ist, sind:

  • § 171 Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht
  • § 174 Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen
  • § 174a Sexueller Missbrauch von Gefangenen, behördlichen Verwahrten oder Kranken und Hilfsbedürftigen in Einrichtungen
  • § 174b Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung
  • §174c Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses
  • § 176 Sexueller Missbrauch von Kindern
  • § 176a Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern
  • § 176b Sexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge
  • § 177 Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung
  • § 178 Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge
  • § 179 Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen
  • § 180 Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger
  • § 180a Ausbeutung von Prostituierten
  • § 181a Zuhälterei
  • § 182 Sexueller Missbrauch von Jugendlichen
  • § 183 Exhibitionistische Handlungen
  • § 183a Erregung öffentlichen Ärgernisses
  • § 184 Verbreitung pornographischer Schriften
  • § 184a Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Schriften
  • § 184b Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften
  • § 184c Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Schriften
  • § 184d Zugänglichmachen pornographischer Inhalte mittels Rundfunk oder Telemedien; Abruf kinder- und jugendpornographischer Inhalte mittels Telemedien
  • § 184e Veranstaltung und Besuch Kinder- und jugendpornographischer Darbietungen
  • § 184f Ausübung der verbotenen Prostitution
  • § 225 Misshandlung von Schutzbefohlenen
  • § 232 Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung
  • § 233 Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft
  • § 233a Förderung des Menschenhandels
  • § 234 Menschenraub
  • § 235 Entziehung Minderjähriger
  • § 236 Kinderhandel

 

3. Qualifizierung
Die nächste Säule der Präventionsarbeit sind Präventionsschulungen. Diese Schulungen beschäftigen sich mit den Fragen „Was ist eigentlich Kindeswohl? Was ist sexualisierte Gewalt? Was sind Täter-Strategien? Was gibt es für Warnanzeichen? Was mache ich, wenn mir etwas auffällt? Wie verhalte ich mich in Bezug auf Nähe und Distanz?“ und haben viel Platz für Fragen. Die Basisschulung dauert 6 Zeitstunden. Alle 5 Jahre ist eine 3stündige Auffrischungsschulung nötig. Diese Schulung wird zukünftig von allen besucht, die mit Kindern, Jugendlichen und schutzbedürftigen Erwachsenen arbeiten und/oder eine Schlüsselfunktion in der Vereinsstruktur innehaben.

4. Unterzeichnung eines Verhaltenskodizes
Mit diesem Kodex verpflichten wir uns, auf einen angemessenen Umgang miteinander zu achten. Zusätzlich soll dieser Handlungsgewissheit geben und Trainer*innen und Betreuungspersonen in ihren Entscheidungen stärken. In einigen Bereichen ist ein solcher schon vorhanden. Aktuell werden die bestehenden Kodizes aus den Abteilungen geprüft und gegebenenfalls aneinander und an aktuelle Standards angepasst.

5. Positionierung des Vorstands und Verankerung des Kindeswohls
Der Vorstand hat gemeinsam mit den Abteilungsleitungen im Beirat beschlossen, die Prävention sexualisierter Gewalt und das Kindeswohl im Verein voranzutreiben. Gemeinsam halten wir dies für einen wichtigen und richtigen Schritt.
Wie das Kindeswohl in Zukunft weiter in der Vereinsstruktur verankert werden kann, werden wir in den kommenden Monaten prüfen.

Alle, die durch die neuen Maßnahmen zum direkten Handeln aufgefordert sind, erhalten in den nächsten Wochen Post mit dem weiteren Vorgehen.

Bitte meldet euch gerne bei allen Fragen und Gesprächsbedarfen bei mir!

Silvia Kessler
Kindeswohlbeauftragte

Ansprechpartner Prävention und Kindeswohl

Bei Fragen zu Prävention und Kindeswohl wenden Sie sich bitte an
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Silvia Kessler

Silvia Kessler
Mobil: 0 157 - 30 440 391

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